Rechtspanorama “Verfassungsrechte feiern und verbessern”
Im Rechtspanorama am 09.10.2023 liefert die RAK Vize-Präsidentin Mag. Bettina Knötzl mehrere Gründe zum feiern!
Dieses Jahr jährt sich der Beschluss der österreichischen Bundesverfassung zum 103. Mal. Österreich trat 1958 der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK bei. Von den Beschwerden, welche seit 1998 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EMGR herangetragen werden können, stammen nur 0,12% aus Österreich.
Nichtsdestotrotz appelliert Vize-Präsidentin Knötzl daran sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen sondern am ständigen Fortschritt zu arbeiten.
Wer rechtliche Unterstützung benötigt, findet diese bei der Wiener Rechtsanwältin oder beim Wiener Rechtsanwalt des Vertrauens: www.rakwien.at