KNOETZL

Zwingende Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorständen bei Strafverurteilungen

Seit 1.1.2024 gelten für GmbH und AG neue Bestimmungen, die zu einer zwingenden Abberufung von Vertretungsorganen führen, die für bestimmte Wirtschaftsdelikte rechtskräftig verurteilt werden („Disqualifikation“). Disqualifizierte Personen dürfen von Kapitalgesellschaften für die Dauer von drei Jahren nicht als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied bestellt werden. Fast unbemerkt neben der Einführung der neuen flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) und dem…




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