KNOETZL

DIE PRESSE-Gastbeitrag zur Geschäftsraummiete: Die gesetzlich vorgesehene Mietzinsreduktion wegen Unbrauchbarkeit hat ihre Tücken

Mietverhältnisse in Zeiten der Corona-Seuche – ein Dickicht mit Tücken!

Die Botschaft an alle von den verordneten Geschäftssperren und Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmer zieht als Lichtblick in dunklen Krisenzeiten durch die Medien: Gemäß § 1104 f ABGB entfällt der Mietzins (teilweise), wenn der Mieter seine Mieträume „wegen außerordentlicher Zufälle“, z. B. „Feuer, Krieg oder Seuche“ (teilweise) nicht nutzen kann. Geschäftsraummieter dürfen den Mietzins für die betroffenen…




    Note: You can revoke your consent at any time for the future by e-mail to office@knoetzl.com .