Zwingende Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorständen bei Strafverurteilungen
Seit 1.1.2024 gelten fĂĽr GmbH und AG neue Bestimmungen, die zu einer zwingenden Abberufung von Vertretungsorganen fĂĽhren, die fĂĽr bestimmte Wirtschaftsdelikte rechtskräftig verurteilt werden („Disqualifikation“). Disqualifizierte Personen dĂĽrfen von Kapitalgesellschaften fĂĽr die Dauer von drei Jahren nicht als GeschäftsfĂĽhrer oder Vorstandsmitglied bestellt werden. Fast unbemerkt neben der EinfĂĽhrung der neuen flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) und dem…