Zur geplanten Reform des Weisungsrechts in Strafsachen
Justizministerin Zadic ließ mit ihrer klaren Unterstützungserklärung für die Vorschläge der ExpertInnenkommission am Morgen des 16.9.2022 aufhorchen. Folgendes hat die 26-köpfige Kommission geplant:
- Schaffung einer Generalstaatsanwaltschaft in Anlehnung an die europäische Staatsanwaltschaft.
- Einführung einer Position des Generalstaatsanwalts, der vom Bundespräsidenten nach einem Dreiervorschlag ernannt wird und bei der Generalprokuratur angesiedelt wird.
- Verschiebung der Dienstaufsicht über die Staatsanwält:innen zum Generalstaatsanwalt.
- Entmachtung des Justizministers: Statt der Ministeriumsspitze sollen Dreiersenate über Weisungen entscheiden.
- Entscheidungen über Weisungen sollen also nicht durch den Generalstaatsanwalt, sondern durch ein bis zwei unabhängige Dreier-Senate erfolgen, um maximale Unabhängigkeit zu gewährleisten.
KNOETZL Partnerin, Bettina Knötzl, begrüßt die geplante Reform des Weisungsrechts. Sie sieht ihn als „einen dringend notwendigen Reformschritt, damit Österreich endlich auf den Standard von westlichen Demokratien aufschließt“. Die notorischen Vorgänge der letzten Jahre mit großen Korruptionsskandalen, die das Image von Politik und Jusitz beschädigen, zeigen den Reformbedarf. Transparency International, Austrian Chapter, wo Bettina Knötzl als Präsidentin als eines der Sprachrohre dieser NGO fungiert, fordert seit mehr als einem Jahrzehnt eine Reform des Weisungsrechts und eine von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaft. Allerdings benötigt eine solche Justizreform eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dennoch wäre es wichtig, den nötigen politischen Konsens herzustellen, meint Bettina Knötzl: „Die Strafbehörden müssen weisungsfrei von Politik agieren können. Politiker:innen sollen nicht vorab von geplanten Hausdurchsuchungen erfahren, sonst kann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Arbeit nicht tun. Ein konsequenter und scharfer Schnitt zwischen Justizentscheidungen und politischen Mandaten kann das verlorene Vertrauen der Bevölkerung wiederherstellen.“ Dabei ist es irrelevant ob Weisungen berechtigt erteilt worden sind oder nicht. Wenn bloß der Eindruck politischer Einflussnahme entsteht, leidet das Ansehen des Rechtstaates. Ein Justizsystem kann nur dann gut funktionieren, wenn die Gesellschaft den Institutionen der Justiz und ihren Akteur:innen volles Vertrauen schenkt. „Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist daher eine wesentliche Forderung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich“, folgert Bettina Knötzl.
„Ein bis zwei Dreiersenate, welche dann die Weisungen anstelle des Generalstaatsanwalts erteilen, stellen sicher, dass einzelne Entscheidungsträger:innen nicht mehr den Weisungsprozess beeinflussen können“, erläutert Bettina Knötzl. Sie mahnt jedoch, dass eine transparente Umsetzung von hoher Bedeutung ist: „Auf die interne Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen ist zu achten. Mit dem Dreiersenat eine undurchsichtige Black Box schaffen, würde nichts verbessern.“